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Eine Person in Ascadi hinzuzufügen, ihr Nutzungsbudget zu ändern und einen Vertrag anzupassen sind unterschiedliche Anliegen. Diese Seite hilft Ihnen, Rechnungsangaben zu prüfen und Ihre Anfrage an die passende Stelle zu richten.

Welches Anliegen möchten Sie erledigen?

Rechnungsangaben prüfen und ändern

Wenn Ihnen als Organisationsadmin der Bereich Abrechnung angeboten wird, können Sie dort die Rechnungsangaben Ihrer Organisation prüfen und bearbeiten.
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Abrechnung öffnen

Öffnen Sie unten links Ihr Profilmenü und wählen Sie Organisation → Abrechnung. Fehlt Ihnen dieser Bereich, bitten Sie die Person, die Ascadi in Ihrer Kanzlei verwaltet, um Prüfung der Rechnungsangaben.
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Rechnungsempfänger vergleichen

Prüfen Sie unter Rechnungsdaten, ob Firmierung, Rechnungsanschrift und Rechnungs-E-Mail mit den vorgesehenen Angaben Ihrer Kanzlei übereinstimmen. Eine Rechnungs-E-Mail ist die Adresse für den Rechnungsversand; sie muss nicht Ihre persönliche Anmeldeadresse sein.
Rechnungsdatenformular mit Firmierung, Rechnungs-E-Mail, Adressfeldern, Land, Hinweisen und Speichern; E-Mail-Adresse verdeckt.

Das Rechnungsdatenformular. Die Rechnungs-E-Mail ist ausgeblendet; leere Felder zeigen in diesem Beispiel noch fehlende Angaben.

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Angaben ergänzen oder korrigieren

Tragen Sie die vorgesehenen Rechnungsangaben Ihrer Kanzlei in die passenden Felder ein. Bei einer geänderten Rechnungs-E-Mail bestätigen Sie mit Rechnungen an diese Adresse zustellen, dass Ihre Organisation Rechnungen elektronisch an diese Adresse erhalten möchte. Prüfen Sie die Adresse vor der Bestätigung sorgfältig.
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Speichern und Bestätigung prüfen

Klicken Sie auf Speichern. Warten Sie auf Rechnungsdaten gespeichert. und prüfen Sie die angezeigten Angaben. Bei einem Hinweis auf fehlende oder ungültige Eingaben korrigieren Sie das bezeichnete Feld. Eine Fehlermeldung ist keine Speicherbestätigung.
Die darunter angezeigten Stammdaten – Kundennummer, USt-IdNr. und Zahlungsweise – sind nur lesbar. Für eine Änderung wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei Ascadi. nicht verfügbar bedeutet hier, dass der Wert nicht angezeigt werden kann; ergänzen Sie ihn nicht ersatzweise in einem anderen Feld.
Stammdaten mit Kundennummer, USt-IdNr. und Zahlungsweise sowie Hinweis auf den Ansprechpartner; Kennungen verdeckt.

Die Stammdaten unter dem Formular sind nur lesbar. Kundennummer und USt-IdNr. sind ausgeblendet.

Eine Änderung der Rechnungsangaben ist noch keine Bestätigung, dass eine bereits ausgestellte Rechnung korrigiert wurde. Nennen Sie einen betroffenen Beleg ausdrücklich bei Ihrer Anfrage.

Eine Rechnung oder Zahlungsweise klären

Benennen Sie kurz Ihr Anliegen: etwa eine abweichende Rechnungsanschrift, eine unklare Position, einen fraglichen Abrechnungszeitraum oder den Wunsch nach einer anderen Zahlungsweise. Vergleichen Sie dazu Ihre Vereinbarung und die betreffende Rechnung. Wenden Sie sich an Ihren bereits bekannten Ansprechpartner bei Ascadi. Fehlt Ihnen dieser Kontakt, schreiben Sie an support@visionarydata.de. Bitten Sie bei Zahlungsdaten um den vorgesehenen sicheren Einrichtungsweg. Senden Sie keine Bankdaten, Zugangsdaten oder Mandantendaten in einem Chat oder einer allgemeinen Problemmeldung mit.

Eine Lizenzänderung oder Kündigung anfragen

Nennen Sie die gewünschte Änderung, die betroffenen Lizenzplätze und den gewünschten Termin. Bitten Sie um Bestätigung, welche vertraglichen Bedingungen gelten und ab welchem Datum die Änderung wirksam wird. Eine allgemeine Kündigungsfrist oder einen einheitlichen Preis finden Sie deshalb nicht in dieser Bedienhilfe. Die Benutzerverwaltung zeigt den Zugang einer Person zu Ascadi. Verlassen Sie sich bei einer Vertragsänderung zusätzlich auf die Bestätigung zu den betroffenen Lizenzplätzen und dem Wirksamkeitsdatum.

Häufige Fragen

Lassen Sie sich die Vertragsänderung und ihr Enddatum gesondert bestätigen. Das Entfernen oder Deaktivieren eines Zugangs in Ascadi ist dafür keine Kündigungsbestätigung.
Benennen Sie die bereits ausgestellte Rechnung ausdrücklich bei Ihrem Ansprechpartner. Lassen Sie klären, ob ein korrigierter Beleg erforderlich ist. Eine Änderung der hinterlegten Angaben ist für sich noch keine Bestätigung, dass eine frühere Rechnung korrigiert wurde.